Sowohl die Minder-Initiative wie auch der Gegenvorschlag wollen die Aktionärsrechte stärken, um primär Abzocker zu verhindern. Leider dreht sich die Diskussion damit nur um Symptome und nicht um die Ursachen. Das Problem sind nämlich die Börsenkotierung und die nicht wahrgenommenen Aktionärspflichten.

Die Aktionäre als Eigentümer einer Aktiengesellschaft sind bereits heute in Form der Generalversammlung das oberste Entscheidgremium. Soweit nicht vom Obligationenrecht vorgegeben, können die Aktionäre komplett alles entscheiden und verfügen. Unter diesen Voraussetzungen könnten die Aktionäre zum Beispiel heute schon Lohnobergrenzen definieren oder ein Bonusreglement vorgeben. Das ist auch völlig korrekt: Denn hohe Löhne sind Ausgaben, welchen den Gewinn und damit letztendlich die Dividende mindern. Wenn ich als Eigentümer meiner Unternehmung einem Manager ein Millionensalär zahlen will, ist dies mein gutes Recht. Entsprechend hat man auch noch nie von Abzockern in privat gehaltenen Unternehmen gehört (und seien sie noch so gross), denn der Aktionär würde es nicht zulassen.

Die börsenkotierten Unternehmen sind aber faktisch von Eigentümer unkontrollierbar geworden, weil weder die institutionellen Anleger noch die Kleinaktionäre ihre Eigentumsrechte wahrnehmen (wollen/können). Die Stimmbeteiligung an Generalversammlungen ist so tief, dass Verwaltungsrat und Management als faktisch normale Angestellte über die Löhne, aber auch über die Gewinnverwendung entscheiden können. Jeder Schweizer mit ein bisschen erspartem Kapital investiert sein Geld in Aktien, um dieses zu vermehren. Dass er dabei auch Miteigentümer eines Unternehmens wird, ignoriert er.

Dies ist durchaus legitim, ein Aktionär hat ausser der Liberierung seiner Aktie keine Pflichten. Aber dann soll er sich bitte auch nicht beklagen. Es ist ja niemand gezwungen, sein Geld in Aktien anzulegen, wenn es ihm nicht passt. Aber jahrzehntelang haben die Kleinaktionäre halt von steigenden Börsenkursen und Dividenden profitiert. Soll man also jemanden schützen, der ein Recht (nämlich das Stimmrecht an der GV) nicht wahrnimmt? Meines Erachtens nein, dies ist ein Eingriff in die liberale Wirtschaftsordnung. Wenn schon sollten Aktionäre solche Unternehmen meiden und der Markt würde es regeln.

Entsprechend lehne ich die Minder-Intiative natürlich ab. Grundsätzlich bringt auch der Gegenvorschlag gar nichts: Es ist nett, wenn die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen. Aber wenn die Stimmbeteiligung auch künftig gleich tief sein wird, bleibt dies eine Farce und es wird sich genau nichts ändern.