Bereits an der Wahlversammlung der katholischen Kirchgemeinde im Oktober 2013 wurde in den Voten klar, dass man mehrheitlich gegen Vertreter von politischen Parteien im Kirchenrat ist. Das sehr deutliche Resultat bei den erneuten Wahlen letzte Woche hat diese Haltung bestätigt. Die Politik solle sich aus dem Kirchenrat raushalten und die Parteien hätten hier gefälligst nichts zu sagen.

Nun ist aber die Kirche nicht irgendein privatrechtlicher Verein, dessen Organisation im Zivilgesetzbuch geregelt ist, sondern sie untersteht dem Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz). Dieses wurde erst gerade 2013 überarbeitet. Dort heisst es in §1, dass Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes seien: a) die Einwohnergemeinden; b) die Bürgergemeinden; c) die Kirchgemeinden; d) die Korporationsgemeinden. Die Kirchgemeinde ist also eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und der Kirchenrat somit per Definition eine politische Behörde. Aufgabe der Parteien ist es unter anderem, den politischen Betrieb durch das Rekrutieren von Kandidaten für Behörden sicherzustellen.

Selbstverständlich dürfen auch Personen ohne Parteizugehörigkeit in den Kirchenrat gewählt werden, ebenso wie es parteilose Ständeräte oder Regierungsräte gibt. Die Fähigkeit für dieses Amt ergibt sich nicht aus dem Parteibüchlein, sondern muss der Aufgabe eines Kirchenrats entsprechen. Innerhalb der Kirchgemeinde ist der Kirchenrat für das Personal- und Bauwesen zuständig und nicht für seelsorgerische Tätigkeiten. Ob da ein Taizé-Aufenthalt oder dann doch die langjährige Erfahrung in der Liegenschaftsverwaltung (FDP-Kandidat) bzw. die Mitarbeit in der städtischen Bau- und Planungskommission (SVP-Kandidat) die bessere Qualifikation ist, soll hier unbeantwortet bleiben.

Aus der Unterstellung der Kirchgemeinde unter das Gemeindegesetz ergeben sich nicht nur Pflichten, sondern auch ein sehr wichtiges Recht (§130 Steuerhoheit): Die Kirchgemeinde kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Kirchensteuern erheben. Wenn sich die Kirchgemeinde dem Einfluss von Staat und Politik entziehen will, müsste sie konsequenterweise auch wie andere gemeinnützige Organisationen ihre Finanzierung selbständig durch freiwillige Beiträge und Spenden sicherstellen. Ein erster Schritt wäre beispielsweise die Abschaffung der unsinnigen Kirchensteuern für Unternehmen.