In diversen Kantonen und auch auf eidgenössischer Ebene wird aktuell wieder intensiv über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung diskutiert. In Zug desavouieren sich zum Glück SP und Juso gegenseitig via Leserbriefe (Replik) und streiten darüber, wer schuld an den fehlenden Unterschriften sei. Da morgen aber die Sammelfrist für die Volksinitiative abläuft, will ich hier aus liberaler Optik ein paar Bemerkungen anbringen:

Solange einzelne Kantone die Pauschalbesteuerung abschaffen, ist dies eine Sache. Diese Kantone erhalten ja dann das Geld wieder durch höhere NFA-Beiträge… Die Schweiz als Staat darf aber dieses Instrument nicht grundsätzlich aus der Hand geben. Einerseits dient es der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, andererseits ist es auch ein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone. Am meisten profitieren heute die Kantone Wallis, Tessin und Graubünden davon (ja, die mit den Zweitwohnungen). Nachdem man ihnen schon diese verbieten will, geht es nicht an, ihnen nun auch noch bei den Steuern Vorschriften zu machen.

Es mag punkto Steuergerechtigkeit auf den ersten Blick stossend sein, dass sehr vermögende Personen nicht den eigentlichen regulären Steuerbetrag entrichten müssen. Dabei wird aber ausser Acht gelassen, dass diese ausländischen Personen mehrere Optionen haben und die Schweiz nur eine davon ist. Ja, letztendlich ist es ein Markt mit Angebot und Nachfrage und wenn die Konditionen nicht stimmen, werden sie trotz Bergen und Seen nicht in die Schweiz ziehen. Personen mit dem entsprechenden Vermögen sind heute sehr mobil und sowieso nicht 365 Tage im Jahr an ihrem Wohnort. Entsprechend können sie auch ihren offiziellen Wohnsitz steueroptimiert wählen.

In den Diskussionen erhält man immer den Eindruck, als ob diese Personen kaum Steuern bezahlen würden. In Tat und Wahrheit sprechen wir hier aber von sehr hohen Vermögen und entsprechenden Steuereinnahmen in Millionenhöhe (in der Summe 668 Millionen Franken im Jahr 2010). Von diesen Steuereinnahmen profitieren wir alle, zumal gerade diese Personen die Leistungen des Staates (Schulen, Strassen, Sozialversicherungen etc.) nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen. Vernachlässigt wird auch die Kaufkraft dieser Steuerzahler und damit die potentiell künftig fehlenden Einnahmen für das lokale Gewerbe.

Die Gegner der Pauschalbesteuerung argumentieren gerne, dass die bereits ansässigen Personen nicht wegziehen, auch wenn die Besteuerung nach Aufwand wegfallen würde. Dies mag sicher für einen gewissen Prozentsatz zutreffen. Ausgeblendet werden aber die Opportunitätskosten: Wieviele vermögende Personen werden gar nicht erst in die Schweiz ziehen, wenn sie an anderen (ebenfalls schönen) Orten auf dieser Welt substantiell weniger Steuern bezahlen würden? Oder sie ziehen zwar in die Schweiz, das Vermögen ist aber über irgendwelche Konstrukte anderswo versteuert?

Man kann gerne über eine Vereinheitlichung der Kriterien und über eine Anhebung der Untergrenze diskutieren, um die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erhöhen. Es wäre aber aus den genannten Gründen naiv und fahrlässig, die Pauschalbesteuerung ganz abzuschaffen.